In vielen pädagogischen Einrichtungen, wie Kindergarten und Kita, Schule, Freizeiteinrichtung oder auch im Sportverein, sind Fallschutzmatten oder Prallschutz-Polster zwingend erforderlich, um gefährliche Kanten und Gegenstände abzupolstern. Auch Säulen und die Aufprallfläche am Boden sind, unter Umständen, abzudämpfen. In den entsprechenden DIN EN Normen sind dafür konkrete Vorgaben zu finden.
Ziel ist es Verletzungen zu vermeiden - am besten auszuschließen.
Für Kindergarten und Kita eignen sich unter Umständen, bei geringen Höhen, Leichtturnmatten. Bei größeren Höhen sind Weichbodenmatten erforderlich. Bei der Auswahl der passenden Fallschutzmatte für Kindergarten und Kita sind in erster Linie die DIN EN 1176 sowie die Vorgaben der Gemeinde-Unfallversicherer zu berücksichtigen.In Schulturnhallen oder Sporthallen, zum Beispiel an Boulderwand und Kletterwand, haben Fallschutzmatten, zum Beispiel als Bouldermatten, auch noch weitere Funktionen als Prallschutz, Überkletterschutz oder Kantenschutz Polster erfüllen. Dabei sind die Größe der Aufprallfläche, die räumlichen Gegebenheiten, sowie die Anforderungen der entsprechen Normen, wie zum Beispiel bei Boulderwänden die DIN EN 12572-2 und bei Spielgeräten die DIN EN 1176 oder GUV-SI 8013 zu beachten, um den erforderlichen Schutz und die Sicherheit zu gewährleisten.
Auch die Spalten oder Fugen zwischen Fallschtzmatten sind eine ernst zu nehmende Verletzungsgefahr. Deshalb müssen Spalten oder Fugen zwischen den Matten mit Fugenband, Verbindungsband abgedeckt werden.
Kantenschutz und Prallschutz-Polster oder Fugenband erfordern passgenaue Maßanfertigungen oder Sonderanfertigungen - dazu nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
