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eine blaue Turnmatte mit Lederecken

Fallschutzmatten und Prallschutz-Polster für Kita, Schule, Turnhalle und Sporthalle

runde Fallschutzmatte in Kita
runder Fallschutz an Klettersäule
Kantenschutz an Kletterwand
Kantenschutz an Kletterwand

In vielen pädagogischen Einrichtungen, wie Kita und Kindergarten, Schule, Freizeiteinrichtung oder auch im Sportverein, sind Fallschutzmatten oder Prallschutz Polster zwingend erforderlich, um gefährliche Kanten und Gegenstände abzupolstern. Auch Säulen und die Aufprallfläche am Boden sind, unter Umständen, abzudämpfen. Die entsprechenden DIN EN Normen geben dafür komkrete Vorgaben.
Ziel ist es Verletzungen zu vermeiden - am besten auszuschließen.

Für Kita und Kindergarten eignen sich unter Umständen, bei geringen Höhen, Leichtturnmatten, bei größeren Höhen sind Weichbodenmatten erforderlich. Bei der Auswahl der passenden Fallschutzmatte für Kindergarten und Kita sind die DIN EN 1176 sowie die Vorgaben der Gemeinde-Unfallversicherer GUV-SI 8013 zu berücksichtigen.
In Schulturnhallen oder Sporthallen, zum Beispiel an Boulderwand und Kletterwand, haben Fallschutzmatten, zum Beispiel als Bouldermatten, auch noch weitere Funktionen als Überkletterschutz, Prallschutz oder Kantenschutz Polster erfüllen. Dabei sind die Aufprallfläche, die räumlichen Gegebenheiten, sowie die Anforderungen der entsprechen Normen, wie zum Beispiel bei Boulderwänden die DIN EN 12572-2 und bei Spielgeräten die DIN EN 12572 oder GUV-SI 8013 zu beachten, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten.
Auch die Spalten oder Fugen zwischen Fallschtzmatten sind eine ernst zu nehmende Verletzungsgefahr. Deshalb müssen sie mit Fugenband, Verbindungsband abgedeckt werden.
Kantenschutz und Prallschutz-Polster oder Fugenband erfordern passgenaue Sonderanfertigungen - dazu nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Prallschutz in einer Kita
Prallschutz an Kita
Fallschutz in einer Kita, u3 Gruppe
Fallschutz in Kita u3